Ergonomie am Beispiel Haltegriff
Ergonomie zielt darauf ab, Tätigkeiten körperfreundlich und ermüdungsarm zu gestalten. Besonders bei älteren Menschen oder Personen mit Behinderung sollen körperliche Fähigkeiten optimal unterstützt und Gelenkbelastungen vermieden werden. Haltegriffe spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie erhöhen die Sicherheit beim Aufstehen, Hinsetzen oder Stehen und ermöglichen, Kräfte zwischen Armen, Beinen und Oberkörper besser zu verteilen. Die Position und Ausrichtung des Griffs sind entscheidend – ein L-förmiger Griff bietet die größte Flexibilität und Sicherheit. Falsch montierte Griffe können dagegen Schmerzen oder Fehlbelastungen verursachen.


Raumdimensionen
Die Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ reicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen wie Spitäler, Reha-Zentren oder Altersheime nicht aus. In solchen Bauten gelten zweckbezogene, spezifische Anforderungen als vorrangig. Die in der Norm vorgeschriebenen Mindestgrössen für Sanitärräume (165 × 180 cm bzw. 180 × 180 cm) sind für Pflegezwecke zu klein. Für stark pflegebedürftige Personen sollte der Raum mindestens 5 m² Nutzfläche bieten, um Bewegungsfreiheit und Pflege durch zwei Hilfspersonen zu ermöglichen. Auch die Raumproportionen müssen angepasst werden: Damit Rollstuhlfahrer das WC von vorne nutzen können und Tür, Haltegriffe, Dusch-WC und Schalter richtig platziert sind, ist eine Raumbreite von mindestens 200 cm erforderlich.
WC
Das WC sollte idealerweise in einer Raumecke stehen – das gibt Sicherheit und ermöglicht die Montage eines L-förmigen Haltegriffs. Die Sitzhöhe beträgt laut SIA 500 46 cm, sollte aber individuell an die Beinlänge angepasst werden; in Pflegeheimen sind höhenverstellbare WCs sinnvoll. Die Ausladung (Wand–Vorderkante) soll 65 cm betragen, im Privatbereich kann sie kleiner sein. Ein L-Griff unterstützt beim Aufstehen, ein Klappgriff ist im öffentlichen Bereich Pflicht, in Alterswohnungen jedoch meist optional – dort genügt eine vorbereitete Verstärkung für spätere Nachrüstung.


Handwaschbecken
Das Handwaschbecken sollte gut erreichbar und nicht über die Duschfläche hinweg zugänglich sein. In Pflegebädern schafft eine freie Platzierung mehr Raum für Hilfspersonen. Die Montagehöhe beträgt ca. 85 cm, eine flache, unterfahrbare Form mit breitem Rand erleichtert Nutzung und Abstützung. Empfohlen sind Einhebelmischer mit langem Hebel oder bei Bedarf berührungslose Armaturen (nicht in öffentlichen Behinderten-WCs). Der Siphon sollte wandnah oder Unterputz montiert werden, um Beinfreiheit zu gewährleisten.
Spiegel / Spiegelschrank
Der Spiegel in barrierefreien WCs soll laut SIA 500 so hängen, dass sitzende und stehende Personen sich sehen können – Unterkante bei 100 cm, Oberkante bei 180 cm. Bei Spiegelschränken liegt die Unterkante auf 110 cm; zusätzliche Ablagen bis 140 cm Höhe erleichtern die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen. Kippspiegel sind ungeeignet. Die Beleuchtung darf nicht blenden – ideal sind indirekte Lichtquellen und gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schatten. Mindestens eine Steckdose soll außerhalb des Schranks und aus sitzender Position erreichbar sein (max. 110 cm Höhe).


Dusche
Die Dusche sollte abseits von Tür und Zugangsbereichen liegen, um Wasser im vorgesehenen Bereich zu halten. In Pflegeeinrichtungen beträgt die Mindestfläche 100 × 120 cm, idealerweise rechteckig. Die Oberfläche muss rutschfest, matt und kontrastreich gestaltet sein. Ein ausreichendes Gefälle (1,5–2 %) und klar definierter Duschbereich sichern die Entwässerung. Duschvorhänge oder halbhohe Spritzschutze bieten Zugang für Pflegepersonen. Ein L-förmiger Haltegriff an der langen Wand (70–75 cm Höhe) unterstützt beim Sitzen und Aufstehen; bei Bedarf ergänzt durch einen Duschsitz (Klapp- oder Freisitz). Die Armatur soll aus Sitzposition erreichbar sein (100–110 cm), mit langem Hebel für leichte Bedienung. Die Beleuchtung muss mindestens 500 Lux am Boden und 200 Lux vertikal bieten, ohne zu blenden.
Bodenbelag
Im Badezimmerboden gilt eine Mindest-Gleitsicherheit von GB1/A, in der Dusche von GB2/B. Die Oberfläche muss matt (max. 10 Glanzeinheiten) und kontrastreich gestaltet sein, um Orientierung und Sicherheit zu fördern. Ein Hell-Dunkel-Kontrast von mindestens 1:3 zwischen Boden, Wänden und Duschfläche verbessert die Sichtbarkeit. Der Boden sollte dabei am dunkelsten sein. Rutschhemmende Nachbehandlungen von Fliesen oder Duschtassen sind möglich und bieten 3 bis 5 Jahre wirksamen Schutz, ohne das Erscheinungsbild zu verändern.


Wände
Die Wände sollen hell (HBW mind. 50) und matt sein, um Licht optimal zu reflektieren. Ein leichter Farbton sorgt für Wohnlichkeit und gute Orientierung. Zwischen Wand und Boden muss ein Kontrast von mindestens 1:3 bestehen, damit Badkeramiken klar erkennbar sind und die Sicherheit erhöht wird.
Beleuchtung
Für eine angemessene Beleuchtung im Bad sollten indirekte oder großflächige Deckenleuchten eingesetzt werden; Downlights sind ungeeignet, da sie blenden.
Die Beleuchtungsstärke muss betragen:
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300–500 Lux horizontal (am Boden)
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mind. 200 Lux vertikal (auf Kopfhöhe)
Empfohlen sind neutralweißes Licht (4000 K) und ein Farbwiedergabeindex ≥ 90. Die Lichtverteilung soll gleichmäßig sein (U₀ ≥ 0,6 bei älteren oder sehbehinderten Personen). Ein Orientierungslicht oder Nachtmodus verhindert Blendung bei nächtlicher WC-Nutzung.

